Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Erbrecht

Wenn Mandanten zu Ihnen kommen mit dem Wunsch, ein Testament zu errichten, dann haben sie zumindest eine Einsicht schon gewonnen: Mit Mustern und Vorlagen aus dem Internet fühlen sie sich nicht auf der sicheren Seite …

Dr. Herbert Buschkühle: In dem Gefühl kann ich sie nur bestärken. Jedes Testament braucht eine individuelle Fassung, schließlich ist auch jede Familien- und Vermögenssituation auf ihre Art besonders.

Aber diese Besonderheiten müssen Sie als begleitender Experte auch erst einmal erkunden.

Dr. Herbert Buschkühle: Daher läuft die Erstellung eines Testaments auch in mehreren Schritten beziehungsweise Gesprächen ab. Meist ist beim Einstieg noch gar nicht völlig klar, was in welcher Weise konkret geregelt werden soll. Daher gibt es in der Regel auch ein paar Hausaufgaben für die Mandanten.

Worüber müssen sich Mandanten zunächst Klarheit verschaffen, damit Sie ein maßgeschneidertes Testament ausformulieren können?

Dr. Herbert Buschkühle: Na zuallererst darüber, wer in welchem Umfang die Begünstigten dieses Testaments sein sollen. Da ist es schon mal hilfreich, vorab festzustellen, wie die gesetzliche Erbfolge aussehen würde und ob diese mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmt. Damit sind dann auch schon mal die Pflichtteile klar, die berücksichtigt werden müssen, wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen wird.

Die Familienverhältnisse sind doch sicher in wenigen Minuten ausreichend sondiert …

Dr. Herbert Buschkühle: …wenn es sich um ein klassisches Familienmodell handelt, also zum Beispiel ein Ehepaar mit zwei Kindern. Ganz anders sieht die Situation aus, wenn es keine Kinder gibt oder eine Patchworkfamilie ihr Testament macht. Dann ist es schon erforderlich, mal einen genaueren Blick auf die Familienstruktur zu werfen.

Was gehört noch zu den Hausaufgaben der Mandanten?

Dr. Herbert Buschkühle: Ich empfehle immer, dass sich jeder vorher darüber Gedanken macht, was ihm wichtig ist und damit meine ich nicht nur die Aufteilung der Bank- und Wertpapierkonten. Was soll zum Beispiel aus dem Familienheim werden? Wie geht es mit dem eigenen Unternehmen weiter, wenn ein solches vorhanden ist? Soll es gesichert in Familienbesitz bleiben oder ist ein Verkauf auch eine Lösung? Ist Auslandsvermögen vorhanden? Gibt es ein Herzensanliegen, dass mit der Erbschaft gefördert werden soll?

Am besten nimmt sich der Mandant mal Zeit für ein Glas Rotwein und ein weißes Blatt Papier und schreibt diese Dinge für sich nieder.

Sollte darüber auch früh schon im Familienkreis diskutiert werden, zum Beispiel mit den Partnern der Kinder?

Dr. Herbert Buschkühle: Ich halte nicht viel davon, auf Familientreffen in die Runde der engsten Angehörigen zu fragen, wie würdet ihr es denn machen? Da liegen am Ende dann vier oder fünf verschiedene und im schlimmsten Fall sich widersprechende Vorschläge auf dem Tisch. Wenn allerdings die Schwiegertochter eine geeignete Nachfolgerin in der Geschäftsführung des eigenen Unternehmens ist, dann muss sie natürlich beizeiten in die Gespräche zur Vermögensübertragung mit einbezogen werden.

Welchen dringenden Rat geben Sie allen mit auf den Weg, die sich bislang noch keine Gedanken über ihr Testament gemacht haben?

Dr. Herbert Buschkühle: Am besten beginnen Sie frühzeitig damit. Das Vorurteil, Testamente seien nur etwas für ältere Menschen, hält sich leider immer noch hartnäckig. Ganz im Gegenteil. Gerade junge Familien mit Kindern sollten ausreichend Vorsorge treffen, zum Beispiel auch Sorgerechtsverfügungen mitdenken. 

Quelle:

VBank

Stichwörter