Gutachtertätigkeiten im Auftrag des Medizinischen Dienstes sind nicht von der Umsatzsteuer befreit
Marzena SickingSind Gutachten von der Umsatzsteuer befreit oder nicht? Eine Frage, die vielen Ärzten schon Ärger mit dem Finanzamt eingebracht hat. Nun hat auch der Bundesfinanzhof (BFH) die Steuerbefreiung von Gutachten, die im Auftrag des Medizinischen Dienstes erstellt wurden, verneint.