Telefonische Krankschreibung ab sofort und dauerhaft wieder möglich
Marzena SickingDie Regelung hat sich in der Corona-Pandemie bewährt, nun soll sie dauerhaft gelten: Ärzte dürfen Patienten, die an Husten, Schnupfen oder Heiserkeit leiden, seit dem 7. Dezember 2023 wieder per Telefon krankschreiben. Allerdings gibt es weiterhin einiges zu beachten.
Welche Erkrankungen sind für eine telefonische Krankschreibung geeignet?
Für eine telefonische Krankschreibung kommen vor allem leichte Erkrankungen in Frage, wie zum Beispiel:
Erkältungen mit Symptomen wie Husten, Schnupfen oder Heiserkeit
Leichte grippale Infekte
Magen-Darm-Beschwerden ohne schwere Symptome
Leichte Muskelverspannungen oder Rückenschmerzen
Wer entscheidet, ob eine telefonische Krankschreibung ausreichend ist?
Die Entscheidung liegt beim behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin. Bei Zweifeln kann der Patient zur weiteren Untersuchung in die Praxis gebeten werden.
Kann ich als Neupatient eine telefonische Krankschreibung erhalten?
Nein, die telefonische Krankschreibung ist nur für Patienten möglich, die der Arztpraxis bereits bekannt sind.
Kann die telefonische Krankschreibung verlängert werden?
Nein, eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss persönlich in der Praxis erfolgen.
Wie erhalte ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach dem Telefonat?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in der Regel per Post an die Patienten geschickt. In einigen Fällen kann sie auch elektronisch übermittelt werden, je nach Praxisorganisation.