Versandapotheke darf Applikationsarzneimittel unter Marktpreis an Ärzte verkaufen
A&W RedaktionÄrzte, die Applikationsarzneimittel beschaffen und in ihrer Praxis am Patienten anwenden, verstoßen nicht gegen das Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel für den Endverbrauch außerhalb von Apotheken in den Verkehr zu bringen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden, nachdem ein Gynäkologe Arzneimittel günstig in einer niederländischen Versandapotheke eingekauft hatte.