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Praxiswissen für MFA - MediTeam

Das deutsche Arbeitsrecht gilt – zu Recht – als sehr arbeitnehmerfreundlich. Die Vielzahl an Schutzvorschriften macht es mitunter aber schwierig, die eigenen Ansprüche richtig einzuschätzen.

Medi-Team hat deshalb die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Mehrarbeit und Überstunden für Sie beantwortet.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?

MFA, die „Mehrarbeit“ leisten, arbeiten länger, als das Gesetz erlaubt. Im Normalfall erlaubt das Gesetz acht Stunden pro Tag.

Überstunden hingegen leisten Arbeitnehmer dann, wenn sie länger arbeiten, als im Arbeitsvertrag vorgesehen. Teilzeitkräfte, die normalerweise 20 Stunden pro Woche arbeiten und deshalb immer nur von acht bis zwölf Uhr Dienst in der Praxis tun, machen also bereits dann Überstunden, wenn sie auf Weisung ihrer Chefin oder ihres Chefs bis 12.30 Uhr bleiben.

Wann dürfen Praxischefs von ihren MFA Mehrarbeit und/oder Überstunden verlangen?

Praxischefs dürfen Überstunden normalerweise nur verlangen, wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ihm dieses Recht ausdrücklich gewähren. Doch wie fast immer in der Juristerei (und im Gesundheitswesen) gibt es wichtige Ausnahmen. Kommt beispielsweise ein stark blutender Patient oder ein sonstiger Notfall in die Praxis, muss eine MFA auf Anweisung ihres Chefs selbst dann länger bleiben, wenn es keine vertragliche Vereinbarung zu Überstunden und Mehrarbeit gibt.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Das ist von mehreren Faktoren abhängig. Das Arbeitszeitgesetz normiert lediglich die Obergrenze für die wöchentliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers (siehe erste Frage). Diese Grenze liegt für MFA bei 48 Stunden pro Woche. Somit wäre es erlaubt, einer MFA pro Woche sechs Acht-Stunden-Tage in der Praxis abzuverlangen.

Tatsächlich sehen die meisten Arbeitsverträge eine klassische 40 Stunden-Woche vor – also fünf Arbeitstage à acht Stunden. Das bedeutet, dass der Chef bei Bedarf – und mit der entsprechenden vertraglichen Grundlage – bis zu acht Überstunden pro Woche anordnen dürften.

In Einzelfällen sind aber sogar bis zu 20 Überstunden pro Woche möglich. Der Grund: Das Arbeitszeitgesetz erlaubt es ausnahmsweise, die Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden pro Woche zu steigern. Wenn ein Praxischef diese Option nutzen will, muss er aber sicherstellen, dass sich die Durchschnittsbelastung innerhalb von sechs Monaten wieder auf acht Stunden pro Tag einpendelt.

Wie werden Überstunden vergütet?

In der Regel erhalten MFA für Überstunden einen Freizeitausgleich. Sehen Arbeits- bzw. Tarifvertrag hingegen eine konkrete Summe vor, haben MFA einen Anspruch auf Bezahlung. Dies gilt allerdings nur, wenn der Arbeitgeber die Überstunden explizit angeordnet oder zumindest gebilligt hat. Wer aus freien Stücken länger arbeitet, muss also befürchten, leer auszugehen.

Gibt es für MFA auch Überstundenzuschläge?

Das ist durchaus denkbar. Der Gehaltstarifvertrag für MFA vom 1.1.2025 sieht vor, dass MFA für Überstunden, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Arbeit am 24. und am 31.12. ab 12.00 Uhr Zuschläge zwischen 25 und 100 Prozent erhalten, die nach Arbeitsstunden berechnet werden. Dabei legt der Tarifvertrag einen Wert von von 1/167 des Monatsgehaltes für Vollzeitbeschäftigte zugrunde.

Profitieren alle MFA automatisch von den Regelungen des Tarifvertrages?

Leider nein. Grundsätzlich gelten Tarifverträge immer dann Anwendung, wenn die MFA Mitglied der Gewerkschaft ist, die den Vertrag ausgehandelt hat. Ist das nicht der Fall, gelten die tariflichen Regeln nur, wenn der Arbeitsvertrag sich ausdrücklich auf den Tarifvertrag bezieht. Zudem kann ein Anspruch auf die Zuschläge entstehen, wenn der Chef in der Vergangenheit mindestens dreimal hintereinander ohne Vorbehalt die tariflichen Zuschläge gezahlt hat.

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