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Telematikinfrastruktur: Kassen wollen Erstausstattung nicht zahlen

Um die neue Telematikinfrastruktur (TI) nutzen zu können, benötigen Praxisinhaber verschiedene Komponenten und Dienste. Neue Kartenterminals, der VPN-Zugangsdienst oder die Anpassung des Praxisverwaltungssystems bedeuten für die Ärzte nicht nur erheblichen Umrüstungsaufwand, sondern auch Kosten. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, den Aufwand für die Erstausstattung der Vertragsärzte in voller Höhe zu übernehmen. Doch die weigern sich.
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