GOÄneu: Urologische Verbände mahnen zur Sachlichkeit
Marzena SickingDer Deutsche Ärztetag stimmt mit großer Mehrheit für die GOÄneu. Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) begrüßt das Signal der Geschlossenheit und mahnt zur sachlichen Debatte – im Interesse einer zukunftsfesten Gebührenordnung.
Nach Jahren intensiver Diskussion und fachpolitischer Auseinandersetzung hat der Deutsche Ärztetag am 30. Mai 2025 mit großer Mehrheit für den vorgelegten Konsens zur neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) gestimmt. Dieses breite Votum der Delegierten markiert einen Wendepunkt: Erstmals seit Jahrzehnten liegt damit eine konsensuale Grundlage für eine moderne Gebührenordnung vor, die nun dem Ordnungsgeber zur Umsetzung vorgelegt werden kann.
Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Sie sei nicht nur ein Ausdruck innerärztlicher Einigkeit, sondern auch ein notwendiges politisches Signal gegenüber der Gesundheitspolitik – etwa in Hinblick auf die fortdauernde Diskussion um Bürgerversicherung oder Budgetierung.
BvDU: Konstruktive Kritik, aber keine Spaltung
In den Wochen vor dem Votum war die Debatte auch innerhalb der urologischen Fachverbände teils kontrovers geführt worden. Dabei wurde vereinzelt von einer drohenden „Spaltung“ der Urologie gesprochen. Der BvDU weist diese Darstellung zurück: Die mit der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) vereinbarte Arbeitsteilung sieht die Bewertung konservativer Leistungen durch den BvDU vor. Operative Leistungen wurden von der DGU begutachtet.
Zwar seien in Teilen der Ärzteschaft und auch innerhalb der Urologie Vorbehalte laut geworden, nicht zuletzt aufgrund mangelnder Transparenz im Entstehungsprozess. Dennoch konnte laut BvDU eine fundierte und sachgerechte Bewertung vorgenommen werden – gestützt auf Daten und Modellpraxen. Eine von der Sonderarbeitsgruppe des BvDU durchgeführte Analyse zeigt, dass die konservative Urologie unter der GOÄneu insgesamt besser abschneidet als unter dem bisherigen Gebührenrecht.
Einigung als Voraussetzung für politische Umsetzung
Der BvDU betont, dass das nun vorliegende Votum des Ärztetags den Weg für die Einbringung der GOÄneu in Bundesrat und Bundestag ebnet. Ein Scheitern des Konsenses hätte nicht nur das Projekt der GOÄ-Reform gefährdet, sondern auch die Selbstverwaltung als solche geschwächt. „Mit dem Kompromiss der GOÄneu zeigt die ärztliche Selbstverwaltung Handlungsfähigkeit – gemeinsam mit PKV und Selbsthilfe wurde ein tragfähiger Konsens erzielt“, so der BvDU-Vorstand.
Der Verband mahnt gleichzeitig an, im weiteren Verfahren zentrale Punkte wie eine mögliche Budgetierung klar abzulehnen. Die GOÄneu müsse kontinuierlich an medizinischen Fortschritt und Kostenentwicklung angepasst werden.