Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Bei Fragen rund um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern kommt die Schufa schnell ins Spiel. Die bekannte Wirtschaftsauskunftei erhebt insbesondere Daten zu Girokonten, Vertrags­abschlüssen oder Ratenkäufen, um die Bonität eines Einzelnen zu bewerten. Banken können anhand dieser Daten beispielsweise prüfen, ob sie einen neuen Kredit vergeben. Ähnlich wie die Schufa arbeitet auch das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft.

Die von der Besurance HIS GmbH in Wiesbaden betriebene Auskunftei sammelt Daten von Versicherern, die sie als auffällig erachtet. Dazu gehören gehäufte oder untypische Schadensmeldungen, ein besonders hoher Schadensfall oder auch gesundheitliche Risiken – hier speziell bei Anfragen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Einträge ins HIS-Register sollen vor allem Versicherungsbetrug verhindern und aufdecken. Dazu werden Fälle in unterschiedlichen Kategorien erfasst: Versicherungen rund um Immobilien, Kfz-Policen sowie personenbezogene Versicherungen. Hierzu zählen unter anderem Rechtsschutz- sowie Haftpflichtversicherungen.    

Rechtsstreit oder Praxisausfall kann zu HIS-Eintrag führen

Ärztinnen und Ärzte können so auch von einer Meldung an die HIS-Datenbank betroffen sein. Zum Beispiel, wenn ein Rohrbruch in der Praxis mehrere Schadensfälle für die Hausratversicherung verursacht hat oder wenn länger anhaltende Stromausfälle zu einem Praxisausfall führen. Auch beim Rechtsschutz könnte eine Patientenklage mit hohem Streitwert für einen Eintrag in die HIS-Datei sorgen. Nach eigenen Angaben ist das HIS kein Sanktionsregister und bedeutet somit nicht, dass eine Person mit einem Eintrag automatisch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird. Allerdings behalten sich die Versicherer das Recht vor, die Auskünfte im Register sorgfältig zu prüfen. Dann könnten bei auffälligen Meldungen die Versicherungsprämien steigen oder im schlimmsten Fall haben Kunden Schwierigkeiten, eine neue Versicherung abzuschließen.    

Selbstauskunft hilft, Ärger zu vermeiden

Um solche negativen Folgen abzuwenden, haben Praxisinhaber das Recht auf eine Selbstauskunft. Diese lässt sich einmal jährlich bei der zuständigen Besurance HIS GmbH schriftlich oder über ein Online-Formular einholen. Die Selbstauskunft der HIS informiert darüber, welche Daten wann gespeichert wurden und wer die Meldung aus welchem Grund vorgenommen hat. Für eine schriftliche Anfrage empfiehlt die Datei folgende Vorgehensweise:

  • persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) angeben

  • Kopie des Personalausweises beilegen und mitsamt persönlicher Daten an Besurance HIS, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden zu senden

Die Selbstauskunft lässt sich auch online beantragen. Sie dient auch dazu, eventuell fehlerhafte Angaben zu überprüfen und im gegebenen Fall zu korrigieren. Versicherer sind außerdem dazu verpflichtet, Betroffene über eine HIS-Meldung zu informieren. Laut Datenschutz-Grundverordnung werden die Einträge in der Datenbank meist nach vier Kalenderjahren gelöscht, maximal dürfen sie zehn Jahre gespeichert werden.    

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