Arbeitsrecht
Kein Lohn bei coronabedingter Schließung
Arbeitgeber sind bei einer behördlichen Schließung des Betriebs im Rahmen der Corona-Pandemie nicht verpflichtet, ihren Angestellten weiterhin Lohn zu zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Michael Fuhlrott erklärt die Rechtslage.
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