Sozialrecht
Praxisgemeinschaft: Gegenseitige Vertretung nur in Ausnahmefällen erlaubt
In einer Praxisgemeinschaft sollten Ärzte auf die strikte Trennung ihrer Patienten achten und sich nur in Ausnahmefällen gegenseitig vertreten. Wird diese Regel mißachtet, drohen hohe Honorarrückforderungen durch die KV.
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