Arbeitsrecht
Urteil: Ärztliche Vertretung für ein MVZ ist sozialversicherungspflichtig
Vorübergehende Vertretungstätigkeiten eines Arztes in einem MVZ sind nicht automatisch als freiberufliche Tätigkeit anzusehen. Im Gegenteil: Wird der Arzt wie ein Angestellter bezahlt, ist er auch sozialversicherungspflichtig.
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