Recht
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Berufshaftpflicht: Risiko durch unzureichenden Versicherungsschutz des Arbeitgebers
Wenn Praxisinhaber in ihrer Berufshaftpflichtversicherung die Tätigkeit ihrer angestellten Ärzte nicht einschließen, kann das weitreichende Folgen haben. Unterläuft dem Angestellten ein Fehler, muss er um seinen Freistellungsanspruch kämpfen und für den Praxisinhaber wird es in jedem Fall teuer.
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