Deutscher Ärztetag macht Weg zur neuen GOÄ frei
Heiko FeketeNach einer intensiven Debatte, die auch im Vorfeld kontrovers geführt wurde, hat der Ärztetag grünes Licht für den Entwurf der GOÄneu gegeben. Jetzt ist für die Ärzteschaft der Gesetzgeber am Zug.
Mit Spannung wurde erwartet, wie die Delegierten des 129. Deutschen Ärztetages bei der Entscheidung zu einer neuen Gebührenordnung für Ärzte abstimmen werden. Bereits vor der Hautpversammlung der Ärzteschaft hatte sich ein Bündnis mehrerer Facharztverbände zur Initiative „GOÄneu - so nicht!“ zusammengeschlossen. Die Gegner bemängelten unter anderem, dass der Verhandlungsprozess intransparent gelaufen sei. Zudem seien die Leistungsbewertungen der neuen GOÄ nicht betriebswirtschaftlich kalkuliert. Befürworter des neuen GOÄ-Entwurfs erhofften sich dagegen beispielsweise eine Aufwertung der sprechenden Medizin.
Am Ende setzte sich eine klare Mehrheit durch: 212 Delegierte stimmten auf dem Deutschen Ärztetag dafür, dass der Vorstand der Bundesärztekammer die gemeinsam mit dem PKV-Verband entwickelten Entwürfe zu einer novellierten Gebührenordnung für Ärzte an das Bundesgesundheitsministerium übergibt. Dagegen stimmten 19 Delegierte.
Was sich mit der neuen GOÄ andern soll
Die GOÄ in ihrer derzeitigen Fassung gilt als nicht mehr zeitgemäß, da sie zu weiten Teilen noch aus den 1980er Jahren stammt. Mit der Novelle soll Leistungsverzeichnis umfassend aktualisiert und an die moderne Medizin angepasst werden. Dabei sollen auch digitale Leistungen wie die Nutzung der elektronischen Patientenakte sowie telemedizinische Behandlungen abgebildet werden. Der Beschluss sieht außerdem vor, die Einzelleistungsvergütung, Therapiefreiheit und Offenheit für Innovationen zu erhalten. Mit Inkrafttreten der GOÄneu werde ein Honorarplus von 13,2 Prozent prognostiziert, heißt es weiter. Der Ball liegt jetzt bei der Politik: Auf Grundlage der Beschlussfassung fordert der Ärztetag das Bundesgesundheitsministerium auf, die Novellierung der GOÄ schnellstmöglich einzuleiten. Ob und wann der Gesetzgebungsprozess dazu startet, ist noch offen.