Lungenkrebsscreening ab 1. April: Was Ärztinnen und Ärzte wissen müssen
Wiebke PfohlAb dem 1. April 2026 ist das Lungenkrebsscreening mittels Niedrigdosis-Computertomografie für aktive und ehemalig starke Raucherinnen und Raucher eine neue Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Welche Patienten infrage kommen, was Sie abrechnen können und welche Hürden noch beseitigt werden müssen, erfahren Sie hier.
Welche Patientinnen und Patienten kommen für das Screening infrage?
An dem Lungenkrebsscreening können aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher teilnehmen. Der Rauchstopp sollte dabei bei ehemaligen Rauchern nicht länger als zehn Jahre zurückliegen, so der G-BA. Weitere Voraussetzungen: Die Patientinnen und Patienten müssen zwischen 50 und 75 Jahre als sein, mindestens 25 Jahre lang ohne lange Unterbrechungen geraucht haben und einen Zigarettenkonsum von mindestens 15 “Packungsjahren” aufweisen. Die Packungsjahre errechnen sich aus der Anzahl der gerauchten Zigarettenpackungen (eine Packung enthält dabei etwa 20 Zigaretten) pro Tag multipliziert mit der Zahl der Raucherjahre. Wer also eine Packung Zigaretten pro Tag raucht, erreicht zehn “Packungsjahre” nach zehn Jahren. Wer dagegen eine halbe Packung pro Tag raucht, erreicht zehn “Packungsjahre” nach 20 Jahren. Außerdem gilt es auch die medizinische Eignung der Person für das Screening zu beurteilen. Das Screening kann alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden.
Rauchen und Lungenkrebs
Rauchen ist der wichtigste Risikofaktor für Lungenkrebs. In frühen Stadien der Erkrankung haben Betroffene allerdings meist keine auffälligen Beschwerden. Nur 15 Prozent der Fälle werden in einem Frühstadium entdeckt, wie etwa das Deutsche Krebsforschungszentrum in einer Pressemitteilung schreibt. „Die Prognose von Lungenkrebs hängt ganz maßgeblich vom Zeitpunkt der Diagnose ab. Werden die Tumoren in einem sehr frühen Stadium entdeckt, ist oft noch Heilung möglich“, sagt Rudolf Kaaks, Epidemiologe am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), in der Pressemitteilung.
Eine schriftliche Einladung wie für das Mammographie-Screening-Programm ist erst einmal nicht geplant, teilten Experten in einer Pressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) mit. Denn anders als bei dem Screening auf Brustkrebs, bei dem einfach eine bestimmte Gruppe angeschrieben werden kann, ist bei dem Lungenkrebsscreening das individuelle Rauchverhalten ein notwendiges Einschlusskriterium.
Wer darf das Lungenkrebsscreening durchführen?
Erste Anlaufstelle für mögliche Teilnehmende am Screening sind etwa Hausärzte, Internisten oder Arbeitsmediziner. Diese müssen gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie Wissen im Bereich der Lungenkrebs-Früherkennung besitzen (eine passende Fortbildung veröffentlicht die DGP laut eigenen Angaben voraussichtlich am 13. April 2026). Die Niedrigdosis-CT selbst dürfen nur Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie durchführen. Die Radiologinnen und Radiologen müssen außerdem eine spezielle Fortbildung zur Lungenkrebsfrüherkennung absolvieren und im Jahr vor dem Screening mindestens 200 Thorax-CTs durchgeführt haben, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet. Zusätzlich müssen sie im ersten Jahr mindestens 100 und im zweiten Jahr mindestens 200 Niedrigdosis-CTs für die Lungenkrebsfrüherkennung durchführen und die Aufnahmen - auch mithilfe von geeigneter Software - befunden.
Wie sieht der Ablauf des Screenings aus?
Die Ärztin oder der Arzt, etwa eine Hausärztin oder ein Hausarzt, erfragt die Dauer und den Umfang des Zigarettenkonsums. Die Personen, die für eine Teilnahme am Screening infrage kommen, werden außerdem mündlich und mit einer Versicherteninformation des G-BA zu dem Verfahren aufgeklärt.
Erfüllt der oder die Betreffende die Voraussetzungen für die Screening-Teilnahme, wird dies in einem Bericht dokumentiert und eine Überweisung in eine radiologische Praxis ausgestellt.
Die Radiologin oder der Radiologe (Erstbefunder) klärt über Untersuchung und Ablauf auf und führt eine Niedrigdosis-CT durch. Dieses CT wird dann ausgewertet. Gibt es keine Auffälligkeiten, kann der oder die Betreffende in 12 Monaten an dem nächsten Screening teilnehmen.
Werden Auffälligkeiten gefunden, veranlasst die Radiologin oder der Radiologe eine Zweitbefundung von einem weiten Radiologen oder einer Radiologin (Zweibefunder).
Beurteilen die beiden Fachärzte den Befund gemeinsam als kontrollbedürftig, wird der oder dem Betreffenden eine weitere Früherkennungsuntersuchung vor Ablauf von 12 Monaten empfohlen. Beurteilen die beiden Fachärzte den Befund dagegen als abklärungsbedürftig, müssen weitere Schritte unverzüglich mit der oder dem Betreffenden besprochen werden.
Wie können Ärztinnen und Ärzte die Früherkennung abrechnen?
Zum 1. April werden acht neue GOP in den Abschnitt 1.7.2. (“Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen”) des EBM aufgenommen, wie die KBV auf ihrer Webseite schreibt. Einen Teil der Leistungen können Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin abrechnen. Diese müssen nachweisen, dass sie Wissen im Bereich der Lungenkrebs-Früherkennung erworben haben, so die KBV. Einen weiteren Teil der Leistungen können nur Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie abrechnen, die an einer bestimmten Fortbildung teilgenommen haben und eine spezielle Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung haben. Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Gebührenpositionen (Quelle: KBV):
Leistungen der Fachärzte für Allgemeinmedizin und des Gebiets Innere Medizin
Erstellung eines Berichts: GOP 01875 (4,97 Euro / 39 Punkte)
Erstberatung zur Teilnahme an der Früherkennung von Lungenkrebs: GOP 01876 (11,08 Euro / 87 Punkte)
Leistungen der Fachärzte für Radiologie (Erst- und Zweitbefunder)
Niedrigdosis-Computertomographie: GOP 01871 (95,04 Euro / 746 Punkte)
Niedrigdosis-Computertomographie zur Befundkontrolle (bei innerhalb von 12 Monaten vorausgegangenem kontrollbedürftigen Befund): GOP 01872 (74,66 Euro / 586 Punkte)
Veranlassung einer Zweitbefundung bei kontroll- oder abklärungsbedürftigem Befund: GOP 01878 (11,98 Euro / 94 Punkte)
Konsiliarische Zweitbefundung durch Zweitbefunder: GOP 01879 (49,56 Euro / 389 Punkte)
Beratung des Versicherten bei abklärungsbedürftigem Befund durch Erstbefunder: GOP 01880 (10,45 Euro / 82 Punkte)
Teilnahme an einer Konsensuskonferenz, wenn gesonderte Abstimmung bei differenten Befunden erforderlich: GOP 01881 (13,89 Euro / 109 Punkte)
Was ist eine Niedrigdosis-CT und welchen Nutzen hat sie bei der Lungenkrebsfrüherkennung?
Wie auch bei einer gewöhnlichen Computertomographie werden bei einer Niedrigdosis-CT mittels Röntgenstrahlen Schnittbilder vom Inneren des Körpers erstellt. Bei einer Niedrigdosis-CT (NDCT, auch: Low-Dose-CT, LDCT) ist die Strahlenbelastung allerdings geringer. Laut der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung, die im Mai 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, darf der Volumen-Computertomographie-Dosisindex nicht größer als 1,3 Milligray sein. Dieser Wert darf nur dann überschritten werden, wenn dies im Einzelfall aufgrund der Körperstatur der Patientin oder des Patienten notwendig ist.
Mit der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung durften sich erstmals Raucherinnen und Raucher einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-CT unterziehen. Zuvor waren solche Untersuchungen an gesunden Menschen, die keine Symptome zeigten, aufgrund von strahlenbedingten Risiken verboten, wie das Bundesumweltministerium schreibt. Im Vorfeld hatte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 2019-2021 den Nutzen und das Risiko eines Lungenkrebsscreenings für (Ex-)Rauchende mittels Niedrigdosis-CT eingeschätzt. In einem Bericht bewertete das BfS die Früherkennung auf Basis einer Metaanalyse als positiv, forderte aber strenge Bedingungen und Anforderungen, damit ein angemessenes Nutzen-Risiko-Verhältnis sichergestellt werden könne.
Ab dem 1. April 2026 soll die Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-CT auch Kassenleistung sein, wie der G-BA im Juni 2025 beschlossen hat. Dafür hat der G-BA die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie angepasst. In einer Pressemitteilung des G-BA sagt Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: “Der G-BA hat sich inhaltlich sehr eng an der ministeriellen Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung vom Juli 2024 orientiert. Um den medizinischen Nutzen des Screenings sicherzustellen, sind hier strenge qualitätssichernde Anforderungen vorgesehen: beispielsweise besondere Qualifikationen für die teilnehmenden Radiologinnen und Radiologen und für die Zweitbefundung bei kontroll- und abklärungsbedürftigen Befunden. Denn falsch-positive Befunde können zu unnötigen Zusatzuntersuchungen führen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Tumore entdeckt werden, die bei der Person gar keine Beschwerden verursacht hätten. Solche sogenannten Überdiagnosen können zu Behandlungen führen, die unnötig sind.”
In dem vorangehenden Verfahren beauftragte der G-BA das IQWiG, das ebenfalls eine Nutzenbewertung des Lungenkrebsscreenings mittels Niedrigdosis-CT durchführte. Auf der Webseite Gesundheitsinformation.de fasst das IQWiG die Ergebnisse leicht verständlich zusammen. “Die Studien zeigen: Bei einer regelmäßigen Teilnahme an der Früherkennung sinkt das Risiko, innerhalb der nächsten 10 Jahre an Lungenkrebs zu sterben”, schreibt das Institut. Von 1000 starken (Ex-)Raucherinnen und Rauchern im Alter von 50 bis 75 sterben ohne Früherkennung 24 Frauen und 29 Männer an Lungenkrebs, mit Früherkennung sterben dagegen 19 Frauen und 23 Männer an Lungenkrebs. Mit dem Screening steigt auch das Risiko von falsch-positiven Befunden, die Patientinnen und Patienten Angst machen können oder auch zu unnötigen Eingriffen führen können. Von 1000 Personen erhalten mit Früherkennung 1 bis 15 Personen unnötige Eingriffe durch Fehlalarme, schreibt das Institut. Eine Überdiagnose erhalten mit Früherkennung im Median sieben Personen. Zu bedenken ist außerdem das Risiko durch die Strahlenbelastung. In seinem aktuellsten Bericht zu dem Thema schreibt das IQWiG zusammenfassend: “Insgesamt überwiegt für (ehemalige) starke Raucherinnen und Raucher der Nutzen des Low-Dose-CT-Lungenkrebsscreenings den Schaden.”
Ausrollen des Screening-Programms und Hürden
Zum 1. April 2026 kann das Lungenkrebsscreening allerdings noch nicht flächendeckend durchgeführt werden, wie Prof. Dr. med. Jörg Barkhausen, ehemaliger Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) und Direktor der Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Lübeck, in der Pressekonferenz der DGP mitteilte. Zwar haben laut Barkhausen schon viele Radiologinnen und Radiologen eine passende Fortbildung absolviert, aber es gebe noch bürokratische Hürden, die zunächst beseitigt werden müssten. Auch PD Dr. med. Mathias Borst, Leiter der DGP-Akademie, gab in der Pressekonferenz zu bedenken, dass es für die ersten Ansprechpartner im Screening, also etwa Allgemeinmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, zwar schon vereinzelt Fortbildungen gebe, eine Fortbildung der DGP aber erst ab dem 13. April für Ärztinnen und Ärzte verfügbar sein wird.
Könnte das Screening effizienter sein?
Die HANSE-Studie untersucht in Deutschland die Machbarkeit, Akzeptanz und Wirksamkeit eines deutschlandweiten Lungenkrebsscreenings. In einer Studie in The Lancet Oncology von Ende 2025 zeigen die Forschenden, dass mehr Lungenkrebsfälle erkannt werden könnten, wenn statt den aktuellen Einschlusskriterien der PLCOm2012-Score herangezogen werden würde. Der Score schließt neben Alter und Rauchhistorie auch etwa Bildungsstand, Körpergewicht, Vorliegen einer COPD, frühere Krebserkrankungen und familiäre Lungenkrebsfälle ein, wie das Deutsche Zentrum für Lungenforschung (DZL) in einer Pressemitteilung schreibt. „Wenn wir den umfassenderen PLCOm2012-Score mit einem definierten Schwellenwert zugrunde legen, müssen wir zwar etwa 6 Prozent mehr Personen screenen, finden aber deutlich mehr Lungenkrebsfälle“, sagt Prof. Martin Reck, Chefarzt des Onkologischen Schwerpunkts an der LungenClinic Grosshansdorf und Letztautor der Studie, in der Pressemitteilung: „Das macht das Screening effizienter, wir müssen also weniger CT-Untersuchungen durchführen, um einen Fall von Lungenkrebs zu diagnostizieren.“
Besonders Frauen würden von den erweiterten Kriterien profitieren, so das DZL. „Viele der Frauen in unserer Studie rauchen aktiv, haben über ihr Leben hinweg aber weniger Zigaretten geraucht als die Männer und erreichen damit nicht die aktuell in Deutschland geltende Einschluss-Schwelle“, erklärt Dr. Sabine Bohnet, Leiterin des Lungenkrebszentrums am Campus Lübeck des UKSH und Co-Autorin der Studie. „Außerdem haben sie häufiger Lungenkrebs in der Familie, eine eigene Krebsvorgeschichte oder eine zusätzliche COPD-Diagnose. Wir gehen davon aus, dass diese Risikofaktoren bei Frauen schwerer ins Gewicht fallen als bei Männern. Leider werden sie von dem aktuell geltenden Kriterienkatalog nicht abgefragt.“
In dem deutschen Lungenkrebsscreening wird der PLCOm2012-Score nicht verwendet. Das liegt an dem Bewertungsverfahren des G-BA, sagt Nina Meckel, Pressesprecherin der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, auf Nachfrage: „Der Prozess bis zur gesetzlichen Gültigkeit ab 1.4.2026 hat viele Jahre gedauert und daher konnten die Ergebnisse der Studie noch nicht miteinbezogen werden. Jetzt wird erstmal geschaut, wie das Screening anläuft. Es gibt weitere Punkte, wo jetzt schon klar ist, dass der Gesetzestext klarer formuliert oder erweitert werden müsste – so auch natürlich der Wunsch, wissenschaftlich eindeutige Erkenntnisse einfließen zu lassen. In Zukunft könnten die Kriterien dann erweitert werden.”