Aktueller Zwischenstand zu den Funktionen der ePA
Heiko FeketeHinter den Kulissen arbeitet die gematik daran, die elektronische Patientenakte (ePA) stets weiterzuentwickeln. Neben einer neuen Übersicht zu Medikationen sind weitere Funktionen geplant – darunter auch eine, die europaweit laufen soll.
Seit Oktober 2025 ist die elektronische Patientenakte Pflicht in Arztpraxen. Der Funktionsumfang der Anwendung wird seitdem laufend ausgebaut. Behandlungsrelevante Dokumente wie Befunde und Arztbriefe gehören zum Standard, ebenso wie die automatisch aus eRezept-Daten erzeugte elektronische Medikationsliste (eML). Gleichzeitig müssen Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten seit Beginn des Jahres keine Dokumente in die ePA einstellen, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen.
Mit der Ausbaustufe „ePA 3.1.3“ wird seit Mitte Juli schrittweise der elektronische Medikationsplan (eMP) als Teil des digital gestützten Medikationsprozesses in der ePA ausgerollt, so die gematik. Zunächst testen teilnehmende Einrichtungen und Hersteller die neuen Abläufe, die flächendeckende Nutzung soll nach und nach ab Oktober dieses Jahres kommen.
eMP soll mehr Informationen liefern
Mit dem neuen eMP sollen insbesondere die Funktionen der bisherigen Medikationsliste ergänzt werden. Die eML gibt vor allem einen Überblick über Medikamentenverordnungen, der eMP soll dagegen die aktuell beabsichtigte Gesamtmedikation eines Patienten strukturiert darstellen können. Das umfasst zum Beispiel:
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Die neue ePA-Ausbaustufe erweitert auch die bereits bestehende elektronische Medikationsliste. Hier können Arztpraxen künftig auch rezeptfreie Arzneimittel, Betäubungsmittelverordnungen sowie Selbstzahlerrezepte in die Liste nachtragen. Damit soll die eML nicht mehr nur aus automatisch übernommenen E‑Rezept-Daten bestehen.
Wie sehr im Detail die Informationen darstellbar sind, hängt auch vom Praxisverwaltungssystem ab. Daher ist es für Praxisinhaberinnen und -inhaber ratsam, in diesem Fall einen Funktionscheck ihres PVS zu machen. Insbesondere die Hinweise zu Wechselwirkungen oder Unverträglichkeiten bestimmter Medikamente sollen hier auch die Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten vereinfachen und so innerhalb der ePA eine Schnittstelle bilden.
Europäische Kurzakte bald in Aussicht?
Der neue Medikationsplan ist zudem nur einer von vielen weiteren Bausteinen, um die Funktionen der ePA auszuweiten. Seit Längerem in Planung ist beispielsweise die Volltextsuche innerhalb der Patientenakte, die auch bald kommen soll: Bis Ende des Jahres soll sie implementiert werden und eine schnellere Suche nach relevanten Dokumenten und abgelegten Inhalten ermöglichen.
In Arbeit ist auch die europäische Patientenkurzakte: Sie soll wesentliche medizinische Informationen und eRezepte enthalten, die Ärztinnen und Ärzte dann EU-weit abrufen können. Damit sollen Patienten bei medizinischen Notfällen im EU-Ausland schneller durch Kollegen versorgt werden. Bisher verfügen die meisten europäischen Staaten nur über nationale Patientenakten, bilaterale Projekte mit gegenseitigem Zugriff sind eher die Ausnahme.
Die Kurzakte könnte Anfang 2029 europaweit eingeführt werden – die Ergebnisse eines von der AOK geleiteten Pilotprojekts liegen jetzt beim Bundesgesundheitsministerium und bei der gematik.