Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

Rechnungswesen | Beiträge ab Seite 7

Eine gut organisierte Buchhaltung spart Zeit und Geld. Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung, steuerliche Pflichten oder digitale Lösungen – hier finden Ärztinnen und Ärzte praxisnahe Tipps für eine effiziente Finanzverwaltung.

 

Beiträge zum Thema Rechnungswesen

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Ältere Dame in der Natur
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2.000 I.E. Vitamin D pro Tag sind wirksam

Eine Unterversorgung mit Vitamin D ist in der Allgemeinbevölkerung weit verbreitet. Wie kann diese Versorgungslücke geschlossen werden? Aktuelle Studiendaten sprechen für eine Supplementierung mit täglich 2.000 I.E. Vitamin D. Dabei wurden keine relevanten Sicherheitsbedenken festgestellt2 . Mit diesen neuen Daten können Ärzte ihre Patientinnen und Patienten über die adäquate Versorgung mit Vitamin D beraten.
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Rechnungswesen
Glasscheibe mit der Aufschrift Buchführung

Buchhaltung in der Arztpraxis: Grundsätze korrekter Buchführung

Die Buchhaltung ist für viele Ärzte ein Buch mit sieben Siegeln, dass sie gerne dem Steuerberater überlassen. Doch wer seine Finanzen im Griff haben will, muss zumindest die Grundlagen der Buchführung verstehen. In unserer neuen Serie zeigen wir, dass die Buchhaltung den Schrecken verliert, wenn Sie gut strukturiert an die Sache herangehen. Im folgenden Beitrag erläutern wir, was hinter der Abkürzung „GoBD“ steckt und nehmen Sie mit durch Ihre ganz persönliche Buchführung.
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Rechnungswesen
Frau hat Hände auf vier Aktenordner gelegt

Basiswissen für Ärzte und MFA: Buchführung in der Arztpraxis

Die Buchhaltung ist für viele Ärzte etwas, das man gern aufschiebt – etwas, womit man sich nur ungern befasst. Wir zeigen Ihnen in unserer neuen Serie, dass die Buchhaltung für die Arztpraxis den Schrecken verliert, wenn Sie gut strukturiert an die Sache herangehen. Wir erläutern Ihnen grundlegende Begriffe, erklären Ihnen, was hinter der Abkürzung GoBD steckt und nehmen Sie mit durch Ihre ganz persönliche Buchführung.
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In Kooperation mit Docmedico
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In Kooperation mit Deutsche Bank
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Rechnungswesen
Personalausweis

Behandlung nur gegen Vorlage des Personalausweises?

Bei Privatpatienten gehen Ärzte in Vorleistung. Wer schlechte Erfahrungen gemacht hat, möchte das Risiko eines Zahlungsausfalls natürlich minimieren. Aber darf sich ein Arzt deshalb den Personalausweis zeigen lassen, um die angegebene Identität zu prüfen? Und haftet er dem Patienten gegenüber auf Schadensersatz, wenn er diesen ohne Vorlage des Personalausweises abweist? Dr. Thomas Ruppel beantwortet die wichtigsten Fragen.
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Rechnungswesen
Schriftzug Steuerrecht

Gutachten, IGeL und Co.: Umsatzsteuergefahr für Ärzte

Dem Grunde nach unterliegen die freiberuflichen Leistungen der Ärzte nicht der Umsatzsteuerpflicht. Sie sind nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt diese Regelung nicht flächendeckend für alle Leistungen, die von Ärzten erbracht werden. Wer also Wunschleistungen (IGeL) erbringt oder eine gutachterliche Tätigkeit ausübt, tappt schnell in die Umsatzsteuerfalle.
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