Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

Rechnungswesen | Beiträge ab Seite 7

Eine gut organisierte Buchhaltung spart Zeit und Geld. Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung, steuerliche Pflichten oder digitale Lösungen – hier finden Ärztinnen und Ärzte praxisnahe Tipps für eine effiziente Finanzverwaltung.

 

Beiträge zum Thema Rechnungswesen

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Sichere Aufbereitung – Entlastung für Praxisteams

Zwischen Anmeldung, Telefon, Assistenz im Behandlungszimmer und organisatorischen Aufgaben bleibt im Praxisalltag kaum Raum für Fehler. Gerade für medizinische Fachangestellte gehört die Instrumentenaufbereitung dennoch zu den sensibelsten und verantwortungsvollsten Aufgaben. Denn hier geht es nicht nur um Hygiene – sondern um Patientensicherheit, Rechtssicherheit und die Qualität der gesamten Praxisorganisation.
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Rechnungswesen
Glasscheibe mit der Aufschrift Buchführung

Buchhaltung in der Arztpraxis: Grundsätze korrekter Buchführung

Die Buchhaltung ist für viele Ärzte ein Buch mit sieben Siegeln, dass sie gerne dem Steuerberater überlassen. Doch wer seine Finanzen im Griff haben will, muss zumindest die Grundlagen der Buchführung verstehen. In unserer neuen Serie zeigen wir, dass die Buchhaltung den Schrecken verliert, wenn Sie gut strukturiert an die Sache herangehen. Im folgenden Beitrag erläutern wir, was hinter der Abkürzung „GoBD“ steckt und nehmen Sie mit durch Ihre ganz persönliche Buchführung.
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Rechnungswesen
Frau hat Hände auf vier Aktenordner gelegt

Basiswissen für Ärzte und MFA: Buchführung in der Arztpraxis

Die Buchhaltung ist für viele Ärzte etwas, das man gern aufschiebt – etwas, womit man sich nur ungern befasst. Wir zeigen Ihnen in unserer neuen Serie, dass die Buchhaltung für die Arztpraxis den Schrecken verliert, wenn Sie gut strukturiert an die Sache herangehen. Wir erläutern Ihnen grundlegende Begriffe, erklären Ihnen, was hinter der Abkürzung GoBD steckt und nehmen Sie mit durch Ihre ganz persönliche Buchführung.
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In Kooperation mit Medas
Medas – Privatabrechnung
Mann am Laptop mit Rechnungen
Transparenz, Rechtssicherheit und Zufriedenheit

Woran erkenne ich eine gute Privatabrechnung? Die 8 wichtigsten Qualitätsmerkmale für Ihre Praxis

Eine sorgfältige und korrekte Privatabrechnung ist für jede Praxis essenziell. Sie entscheidet nicht nur über die Wirtschaftlichkeit einer Praxis, sondern auch über Transparenz, Rechtssicherheit und die Zufriedenheit der Patienten. Doch woran erkennt man eigentlich, ob die Privatabrechnung wirklich gut ist – egal, ob sie intern erfolgt oder von einem externen Dienstleister übernommen wird? Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Qualitätsmerkmale, gibt Orientierung und liefert eine praktische Checkliste für den Alltag.
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In Kooperation mit Docmedico
Docmedico
Lächelnde Ärztin mit Tablet im Patientengespräch

Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen

Künstliche Intelligenz (KI) nimmt in unserem Alltag eine zunehmend bedeutende Rolle ein und prägt zahlreiche Lebensbereiche. Auch im Gesundheitswesen gewinnt ihr Einsatz stetig an Relevanz. Durch innovative Technologien eröffnen sich neue Möglichkeiten zur Unterstützung medizinischer Prozesse. Dieser Artikel beleuchtet näher, in welchen konkreten Bereichen KI im Gesundheitswesen eingesetzt werden kann und welches Potenzial sich daraus ergibt.
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In Kooperation mit Docmedico
Rechnungswesen
Personalausweis

Behandlung nur gegen Vorlage des Personalausweises?

Bei Privatpatienten gehen Ärzte in Vorleistung. Wer schlechte Erfahrungen gemacht hat, möchte das Risiko eines Zahlungsausfalls natürlich minimieren. Aber darf sich ein Arzt deshalb den Personalausweis zeigen lassen, um die angegebene Identität zu prüfen? Und haftet er dem Patienten gegenüber auf Schadensersatz, wenn er diesen ohne Vorlage des Personalausweises abweist? Dr. Thomas Ruppel beantwortet die wichtigsten Fragen.
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In Kooperation mit Docmedico
Rechnungswesen
Schriftzug Steuerrecht

Gutachten, IGeL und Co.: Umsatzsteuergefahr für Ärzte

Dem Grunde nach unterliegen die freiberuflichen Leistungen der Ärzte nicht der Umsatzsteuerpflicht. Sie sind nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt diese Regelung nicht flächendeckend für alle Leistungen, die von Ärzten erbracht werden. Wer also Wunschleistungen (IGeL) erbringt oder eine gutachterliche Tätigkeit ausübt, tappt schnell in die Umsatzsteuerfalle.
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