Arbeitsrecht
Urlaubs- und Feiertage sind keine „Ausgleichstage“
Selbst Klinikärzte, die „Dienst nach Vorschrift“ machen, arbeiten oft länger, als andere Arbeitnehmer. Doch längst nicht jede Einrichtung gönnt ihren Mitarbeitern die vorgeschriebenen Ruhephasen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht ein Machtwort gesprochen.
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