Medizinrecht
Der abgeheftete Befund – Organisationsfehler als grobe Behandlungsfehler
Neben Fehlern im Bereich der eigentlichen medizinischen Behandlung können auch Organisationsfehler als grobe Behandlungsfehler zu werten sein. Praxisinhaber sind daher verpflichtet, durch geeignete organisatorische Maßnahmen Gefahren und Fehlerquellen zu vermeiden.
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