Medizinrecht
Ärztliches Berufsrecht: Reichtum schützt vor Haftpflicht nicht
Ohne Berufshaftpflichtversicherung dürfen Ärzte nicht praktizieren. Fehlt sie, können sie im Extremfall sogar die Approbation verlieren. Dies hat das Verwaltungsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden – und damit eine lange andauernde Posse beendet.
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