Versicherungsrecht
Auch wer nur zur Probe in Klinik oder Arztpraxis arbeitet, ist versichert
Wer einen Probearbeitstag in einer Klinik oder Arztpraxis absolviert, genießt denselben Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wie die Arbeitnehmer der Stammbelegschaft.
Lesen Sie mehr