Versicherungsrecht
Beim Spaziergang verletzt: Versicherung muss Arbeitsunfall anerkennen
Wer sich beim Spaziergang an einem Sonntag verletzt, kann das unter Umständen als Arbeitsunfall von seiner Versicherung anerkennen lassen. Entscheidend ist nämlich nicht der Tag oder der Ort, sondern der Hintergrund des Geschehens.
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