Versicherungsrecht
Auslandskrankenschein deckt Behandlung in Privatklinik nicht ab
Versicherte können Leistungen der GKV eigentlich nur in Deutschland in Anspruch nehmen. Besteht ein entsprechendes Abkommen, kann im Notfall auch im Ausland ein Arzt aufgesucht und die Behandlung mit der GKV abgerechnet werden. Allerdings bezieht sich das nur auf Basisleistungen. Extras müssen Versicherte selber zahlen.
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