Sozialrecht
Weiterbildungsassistenten: Böses Erwachen bei Plausibilitätsprüfung
Wer einen Weiterbildungsassistenten in der eigenen Praxis beschäftigt, freut sich über die Entlastung und kann mehr Patienten behandeln. Doch Vorsicht! Der Weiterbildungsassistent darf nicht wie ein voller Arzt eingesetzt werden, sonst drohen Ärger und ein Regress, wie ein Verfahren vor dem Bundessozialgericht zeigt.
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