Recht
Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte: Gesetzgeber macht Mindestdeckungssumme zur Pflicht
Ärzte müssen sich mit einer Berufshaftpflicht gegen Schadensansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit versichern. Doch niemand kontrolliert, ob sie’s auch wirklich tun. Das soll sich künftig ändern. Der Gesetzgeber fordert zudem verpflichtend eine Mindestdeckungssumme.
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