Recht
Größere Impf-Reaktionen müssen vom Arzt dokumentiert werden
Damit ein Impfschaden vor Gericht anerkannt wird, ist es notwendig, dass ein ärztlicher Nachweis über den Schaden und dessen Behandlung vorliegt. Nur so können Ansprüche von betroffenen Personen geltend gemacht werden. Das hat ein aktuelles Urteil bestätigt.
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