Sozialrecht
Diagnosefehler des Arztes: Krankenkasse muss Kosten für Therapie trotzdem bezahlen
Eine Krankenkasse kann die Kostenübernahme nicht mit dem Hinweis verweigern, dass die Therapie für die gestellte Diagnose ungeeignet war. Dies gilt auch für eine vom Versicherten selbst bezahlte Immunglobulin-Therapie, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts berichtet.
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