Vermischtes
Diensthandy: Wenn Messenger-Dienste Patientendaten abgreifen
Ein Diensthandy für Praxismitarbeiter kann ausgesprochen sinnvoll sein. Ärztliche Arbeitgeber, die auch die private Nutzung des Smartphones erlauben, sollten allerdings klare Regeln aufstellen. Andersfalls droht juristisches Ungemach.
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