Wettbewerbsrecht
Jameda: Zahnarzt hat keinen Anspruch auf Wiederveröffentlichung positiver Bewertungen
Ein Zahnarzt hat keinen Aspruch auf die Wiederherstellung seiner positiven Bewertungen auf Jameda. Das gilt auch, wenn er vorher zahlender Premiumkunde war und davon ausgeht, dass die Löschung eine Reaktion auf die Kündigung des Dienstes war.
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