Versicherungsrecht
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Beitragspflicht zur Pflege- und Krankenversicherung nach Praxisaufgabe
Ärzte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, erwartet bei Praxisaufgabe eine böse Überraschung: Sie müssen auf den Verkaufserlös nämlich Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen, wie ein aktuelles Urteil bestätigt. Und zwar auch dann, wenn die Praxis gar nicht verkauft wird.
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