Praxisgründung
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für Heilberufe
Mit der Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) wurde durch den Gesetzgeber bereits im Juli 2013 eine Variante der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) eingeführt, die bei den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen sowie den Architekten und Ingenieuren zu einem „Run“ auf diese „neue“ Gesellschaftsform geführt hat – die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB).
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