Honorare
KV darf von „unechter“ Gemeinschaftspraxis Honorar zurückfordern
KVen müssen Leistungen im Rahmen einer unechten Gemeinschaftspraxis nicht vergüten und dürfen das Honorar nachträglich zurückfordern. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Az.: B 6 KA 7/09 R).
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