Pflegekräfte können Ärzte im Krankenhaus teilweise entlasten
Marzena SickingEin neuer Cochrane‑Review zeigt: Wenn Pflegekräfte im Krankenhaus klar definierte ärztliche Aufgaben übernehmen, führt das weder zu höheren Risiken noch zu schlechteren Behandlungsergebnissen. Für Patienten macht es demnach kaum einen Unterschied, ob bestimmte Leistungen von Ärzten oder qualifizierten Pflegefachpersonen erbracht werden.
Sterblichkeit, Lebensqualität, Sicherheit: keine Nachteile erkennbar
Für die Analyse wurden 82 randomisierte Studien mit über 28.000 Patienten ausgewertet. Die wichtigsten Ergebnisse:
Sterblichkeit: kein relevanter Unterschied zwischen ärztlicher und pflegerischer Versorgung.
Lebensqualität und Selbstwirksamkeit: ebenfalls kaum Unterschiede.
Sicherheit: unerwünschte Ereignisse traten ähnlich häufig auf – die Evidenz ist hier jedoch weniger robust.
Kosten: uneinheitlich. Einige Studien zeigen Einsparungen, andere höhere Kosten, etwa wegen längerer Konsultationen oder unterschiedlicher Verordnungen.
Die untersuchten Tätigkeiten reichten von Diabetes‑Nachsorge über Wundversorgung bis hin zu Vorsorge‑Darmspiegelungen durch speziell geschulte Pflegekräfte.
Ergebnisse nicht direkt auf Deutschland übertragbar
Mehr als zwei Drittel der Studien wurden in Europa durchgeführt, die meisten davon im Vereinigten Königreich. Deutschland war nicht vertreten – ein wesentlicher Grund, warum die Ergebnisse nicht direkt übertragbar sind.
Seniorautor Timothy Schultz betont, dass der Einsatz von Pflegefachpersonen kein „Eins-zu-eins-Ersatz“ für ärztliches Personal sei. Erfolgreich seien Modelle dort, wo Ausbildung, Unterstützung und klare Zuständigkeiten gesichert sind. Prof. Jörg Meerpohl, wissenschaftlicher Direktor von Cochrane Deutschland, mahnt:„Die Ergebnisse sind ermutigend, aber nicht ohne Weiteres auf deutsche Strukturen übertragbar.“Er fordert begleitende Evaluationen, um Hürden bei Organisation, Zuständigkeiten und Qualifikationswegen früh zu erkennen.
Neuer Rechtsrahmen in Deutschland seit 2026
Mit dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ dürfen Pflegefachpersonen seit Januar 2026 bestimmte Leistungen im stationären und ambulanten Bereich eigenverantwortlich erbringen – sofern die Kompetenzen nachgewiesen sind. Zuvor war dies nur im Rahmen ärztlicher Delegation und befristeter Modellprojekte möglich.
Die Autoren des Reviews sehen in der Aufgabenverlagerung eine Möglichkeit zur Entlastung der Versorgung, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Für Deutschland empfehlen sie jedoch eine sorgfältige, wissenschaftlich begleitete Umsetzung, um Qualität und Patientensicherheit abzusichern.