Orientierungswert steigt 2027 um 2,2 Prozent
Marzena SickingKBV und GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungsausschuss auf eine Anhebung des Orientierungswertes zum 1. Januar 2027 geeinigt. Wie die KBV bekannt gibt, steigen die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen im kommenden Jahr damit um 2,2 Prozent.
Der Bewertungsausschuss (BA), bestehend aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes, in den jährlichen Finanzierungsverhandlungen eine Erhöhung des Orientierungswertes (OW) um 2,2 Prozent beschlossen. Er hat den Wert für 2027 auf 13,0207 Cent festgesetzt.
Der Orientierungswert (OW)
Der Orientierungswert (OW) bestimmt die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Er legt fest, wie viel ein Punkt im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in Euro wert ist. Zusammen mit der für eine Leistung vorgesehenen Punktzahl bildet er die Grundlage für die Vergütung ambulant tätiger Vertragsärztinnen und -ärzte. Der OW wird jährlich zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband vereinbart.
Dazu erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Anschluss: „Wir sind hier an die äußerste Grenze des Machbaren gegangen. Das ist wahrlich kein Jubelergebnis, aber die Tatsache, dass wir uns geeinigt haben, zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung die letzte rationale Konstante darstellt. Die Alternative wäre ein Schiedsspruch mit einem nicht vorhersehbaren Ergebnis gewesen.“
Wie funktioniert die OW-Anpassung?
Anders als bei Tarifverhandlungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern ist das Verfahren für die OW-Anpassung gesetzlich vorgegeben. So ist die Entwicklung der Investitions- und Betriebskosten in Arztpraxen zu berücksichtigen. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde zudem vorgegeben, dass die Preise der Leistungen nicht stärker steigen dürfen als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied (Grundlohnrate). Für 2027 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Obergrenze mit 3,42 Prozent ausgewiesen.
Quelle:KBV