Recht
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Kassen dürfen Ansprüche der Kliniken nicht mit eigenen Forderungen aufrechnen
Verträge sind einzuhalten – auch von den Krankenkassen. Das urteilte jetzt das Bundessozialgericht und fällte damit eine für Krankenhäuser begrüßenswerte Entscheidung zum Aufrechnungsverbot.
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