Recht
Urteil: Kasse muss nicht immer für Brustangleichung zahlen
Eine junge Frau leidet in der Pubertät unter einer Anisomastie und beantragt bei ihrer Kasse die Kostenübernahme für eine Aufbauplastik der rechten Brust – vergeblich. Der Fall wird streitig. Nun hat das Bundessozialgericht entschieden.
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