Sozialrecht
Geschäftsführende Ärzte eines MVZ dürfen sich nicht anstellen lassen
Das Bundessozialgericht hat in einem Verfahren bestätigt, dass ein Medizinisches Versorgungszentrum seine Geschäftsführer nicht anstellen darf. Das MVZ hatte geklagt, da zuvor schon der Zulassungsausschuss die Genehmigung verweigert hatte.
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