Sozialrecht
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Ausgeschiedene Ärztin darf als Vertretung im MVZ einspringen
Die Leistungen eines Arztes, der seine Festanstellung gekündigt hat und noch als Vertretung einspringt, müssen von der KV vollständig honoriert werden. Denn vorübergehend dürfen Mediziner sich auch selbst vertreten.
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