Honorare
Arzt erhält Regresszahlung zurück
Ein Hausarzt hat sich erfolgreich gegen einen Heilmittelregress zur Wehr gesetzt. Weil die Prüfungsstelle nach Durchschnittswerten prüfte, obwohl eine repräsentative Einzelfallprüfung vereinbart war, muss sie nun einen fünfstelligen Betrag zurückzahlen. Das Urteil ist für alle niedergelassenen Ärzte hilfreich.
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