Diagnoseschlüssel M54.5: Kreuzschmerz nach ICD-10-GM erklärt
Marzena SickingWas bedeutet der ICD-10-Code M54.5? Definition, Kodierhinweise und Abrechnungsrelevanz des Kreuzschmerzes in der vertragsärztlichen Versorgung.
M54.5 – Kreuzschmerz: Definition und Klassifikation
Der ICD-10-GM-Diagnoseschlüssel M54.5 steht für „Kreuzschmerz“ und ist dem Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (M00–M99) zugeordnet. Der Kreuzschmerz umfasst lokal begrenzte Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule und des unteren Rückens, ohne Ausstrahlung in die Beine (im Unterschied zur Ischialgie, M54.3).
Klinisch handelt es sich meist um unspezifische lumbale Rückenschmerzen, die nicht auf eine eindeutig identifizierbare Ursache (z. B. Bandscheibenvorfall, Fraktur, Tumor) zurückzuführen sind.
Bedeutung in der ärztlichen Praxis
Kreuzschmerz ist einer der häufigsten Beratungsanlässe in der haus- und fachärztlichen Versorgung. Laut Epidemiologie leiden bis zu 85 % der Bevölkerung im Laufe ihres Lebens mindestens einmal an Rückenschmerzen; davon ein erheblicher Anteil im Lumbalbereich. Der ICD-Code M54.5 wird daher häufig in Allgemeinmedizin, Orthopädie, Schmerztherapie und Rehabilitationsmedizin verwendet.
Kodierhinweise
Der Code M54.5 sollte nur verwendet werden, wenn eine isolierte Lumbalgie ohne neurologische Ausfallsymptomatik, ohne Ischialgie (M54.3) oder Lumbago mit Ischialgie (M54.4) vorliegt.
Typische Kriterien:
Schmerzlokalisation: LWS/Kreuzbeinregion
Keine Ausstrahlung in die Beine
Keine motorischen oder sensiblen Defizite
Keine Hinweise auf spezifische Pathologie (Red Flags)
Nicht geeignet ist M54.5 bei:
Radikulärer Symptomatik (→ M54.4)
Bandscheibenvorfall mit neurologischem Defizit (→ z. B. M51.1)
Chronischem Schmerzsyndrom ohne organischen Befund (→ z. B. F45.41)
Hinweis: Die Ergänzung des Diagnosestatus (z. B. G = gesichert, V = Verdacht) ist erforderlich. Bei gesicherter Diagnose im Rahmen der Abrechnung muss das Kürzel „G“ verwendet werden.
Wirtschaftliche und rechtliche Relevanz
In der vertragsärztlichen Versorgung bildet die Diagnose M54.5 eine häufige Grundlage für EBM-Leistungen wie:
Versorgung akuter Rückenschmerzen (z. B. 03000, 03220)
Physikalische Therapie, Heilmittelverordnung
Chronikerziffern (wenn >6 Monate dokumentiert)
Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen (§ 106 SGB V) bewerten Diagnosen wie M54.5 kritisch, wenn sie übermäßig häufig oder ohne sachlich nachvollziehbaren Therapiebezug verwendet werden. Eine sorgfältige Dokumentation der Beschwerden, der Anamnese und ggf. des Ausschlusses struktureller Ursachen ist daher aus rechtlicher Sicht erforderlich.
Epidemiologische Einordnung
Rückenschmerzen zählen zu den bedeutendsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland. Die Diagnosegruppe M54 ist in der GKV-Statistik regelmäßig unter den Top 5 der ambulanten Diagnosen. Besonders betroffen sind Berufstätige zwischen 30 und 60 Jahren.
ICD-10-GM Kontext
ICD-Code | Bedeutung |
M54.5 | Kreuzschmerz (Lumbago) |
M54.4 | Lumbago mit Ischialgie |
M54.3 | Ischias-Syndrom |
M51.1 | Bandscheibenvorfall LWS, mit Radikulopathie |
M54.2 | Zervikalgie (Halswirbelsäule) |
https://www.bfarm.de/icd-10-gm, https://icd.who.int, https://www.kbv.de/html/diagnosen.php, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/, https://www.rki.de
Patienteninfo: Was bedeutet „M54.5 – Kreuzschmerz“?
Die Diagnose M54.5 beschreibt Kreuzschmerzen, also Schmerzen im unteren Rückenbereich, meist im Bereich der Lendenwirbelsäule. Es handelt sich um eine sehr häufige Beschwerde, die viele Menschen im Laufe ihres Lebens betrifft – sei es durch Fehlbelastung, Muskelverspannungen, mangelnde Bewegung, altersbedingten Verschleiß oder vorübergehende Reizzustände.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Diagnose zunächst keinen Hinweis auf eine ernste Grunderkrankung enthält. Vielmehr handelt es sich bei M54.5 um eine sogenannte symptomatische Diagnose: Sie beschreibt den Schmerz an sich, ohne eine direkte Ursache zu benennen. In vielen Fällen bessert sich der Kreuzschmerz bereits durch körperliche Aktivität, physiotherapeutische Maßnahmen, Wärmeanwendungen oder kurzfristige Schmerzmittelgabe.
Sollten die Schmerzen jedoch über längere Zeit bestehen, in andere Körperregionen ausstrahlen oder mit neurologischen Symptomen wie Taubheitsgefühlen oder Muskelschwäche einhergehen, wird die Ärztin oder der Arzt gezielt nach einer spezifischen Ursache suchen – etwa einem Bandscheibenvorfall oder einer degenerativen Wirbelsäulenerkrankung.
Die Diagnose M54.5 ist deshalb häufig der Ausgangspunkt einer weiteren Abklärung. Sie signalisiert, dass Rückenschmerzen ernst genommen und bei Bedarf genauer untersucht werden sollten – gerade wenn sie wiederkehren oder den Alltag deutlich beeinträchtigen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Arztpraxis, Physiotherapie und gegebenenfalls Orthopädie ist hier entscheidend für eine nachhaltige Besserung.