Sozialrecht
Krankenkasse muss keine Nahrungsergänzungsmittel zahlen
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel und müssen somit nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Urteil bestätigt.
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