Recht
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Neues Notvertretungsrecht unter Eheleuten: Was Ärzte wissen müssen
Bisher durften sich selbst Eheleute und Verpartnerte in Gesundheitsfragen nur mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vertreten. Seit dem 1.1. 2023 ist das anders. Ärzten kann das helfen – oder zusätzliche Probleme bereiten.
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