Versicherungsrecht
Rezept nachreichen ist bei Versicherern nicht vorgesehen
Manche Patienten gehen erst in die Apotheke und bitten dann ihren Arzt um die Ausstellung des Rezepts. Ärzte sollten Patienten in solchen Fällen direkt darauf hinweisen, dass Krankenkassen die Arzneikosten nicht erstatten müssen, wenn ein Rezept nachgereicht wird. Wer es dennoch versucht, kann nur auf die Kulanz der Apotheke oder Krankenkasse hoffen.
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