Erbrecht
Gemeinschaftspraxis: Damit die Erben kein finanzielles Fiasko erleben
Der Tod eines Praxisteilhabers kann für dessen Erben, aber auch für die verbliebenen Teilhaber der Gemeinschaftspraxis zu erheblichen juristischen Problemen und Streitigkeiten führen. Im Ernstfall muss die Praxis sogar aufgelöst werden. Damit das nicht passiert, helfen einige wichtige Klauseln im Gesellschaftsvertrag.
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