Versicherungsrecht
Klinikaufenthalt verschwiegen: Krankenversicherung darf kündigen
Der Krankenversicherung beim Abschluss der Vertrages wichtige Informationen zu verschweigen, kann schwerwiegende Folgen haben. Geht die Gesellschaft von arglistieger Täuschung aus, darf sie dem Versicherungsnehmer schlimmstenfalls sogar kündigen.
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