Steuerrecht
Freiberufliche Tätigkeit trotz Beschäftigung angestellter Ärzte
Selbständige Ärzte üben ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich aus und damit freiberuflich und werden nicht gewerblich tätig, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen.
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