Praxisgründung
Praxiskauf: Zulassung ist kein Wirtschaftsgut
Der entgeltliche Erwerb einer Vertragsarztpraxis führt – neben dem erworbenen Praxiswert – nicht zum Ansatz eines weiteren selbständigen immateriellen Wirtschaftsgutes in Form des mit einer Vertragsarztzulassung verbundenen wirtschaftlichen Vorteils.
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