Recht
Auch Ärzte mit administrativer Tätigkeit müssen Kammerbeiträge zahlen
Angestellte Ärzte müssen auch dann einen Mitgliedsbeitrag an die Landesärztekammer zahlen, wenn sie hauptsächlich administrativ tätig sind. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden (Az.: 4 K 2207/07).
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