Nadelstichverletzungen: Wie Sie Infektionen im Praxisalltag wirksam vorbeugen
Ina ReinschTrotz aller Vorsicht können sich Mitarbeitende in Arztpraxen an kontaminierten Nadeln oder Instrumenten verletzen. Was sind die häufigsten Gründe dafür, welche Präventionsmaßnahmen sind sinnvoll und wie können Praxisinhaberinnen und -inhaber bei Nadelstichverletzungen sachgerecht handeln?
Ob bei der Wundversorgung eines Patienten, einer Blutentnahme oder einer Punktion – es kann im Praxisalltag trotz aller Vorsicht passieren, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxis sich verletzen und mit kontaminiertem Material in Kontakt kommen. Als Arbeitgeber stehen Praxisinhaberinnen und -inhaber in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um solche Unfälle am Arbeitsplatz zu verhüten und im Falle eines Unfalls eine entsprechende Nachsorge in die Wege zu leiten. Denn es ist wichtig, mögliche gesundheitliche Folgen für die betroffenen Mitarbeitenden zu verhindern.
Ob mit Nadel, Lanzette, Kanüle oder Skalpell: Als Nadelstichverletzung wird jede Stich-, Schnitt- und Kratzverletzung der Haut durch stechende oder schneidende Instrumente bezeichnet, die vorher mit Patientenmaterial in Berührung gekommen beziehungsweise kontaminiert sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wunde blutet oder nicht. Beim Umgang mit Blut, Blutprodukten oder anderen Körperflüssigkeiten müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer damit rechnen, dass diese möglicherweise infektiös sind. Was oft vergessen wird: Nicht nur Medizinische Fachangestellte (MFA) können mit kontaminierten Flüssigkeiten in Kontakt kommen, sondern auch das Reinigungspersonal einer Arztpraxis.
Anzahl der gemeldeten Nadelstichverletzungen bleibt hoch
Fast 50 Prozent aller gemeldeten Versicherungsfälle im Gesundheitswesen sind auf Nadelstichverletzungen zurückzuführen. Bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) wurden im Jahr 2019 bundesweit fast 50.000 Stichverletzungen gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Während die Zahl der bei der BGW versicherten Beschäftigten, die an einer beruflich bedingten blutübertragbaren Infektionskrankheit leiden, rückläufig ist, bleibt die Anzahl der gemeldeten Nadelstichverletzungen seit Jahren unverändert hoch.
Die häufigsten Ursachen für Nadelstichverletzungen sind laut BGW:
Es werden nach wie vor konventionelle Produkte eingesetzt, die nach Gebrauch nicht gesichert werden können, obwohl Sicherheitsgeräte für diesen Einsatz beschafft werden könnten.
Das Instrument wurde nicht unmittelbar nach Gebrauch entsorgt, sondern zunächst abgelegt.
Das Instrument wurde nicht in einem dafür geeigneten Abfallbehälter entsorgt.
Der Kanülenabwurfbehälter war überfüllt.
Die Schutzkappe wurde auf die Kanüle zurückgesteckt.
Risiko: Hepatitis B, Hepatitis C und HIV
Für Infektionserreger, die im beruflichen Kontext über Blut übertragen werden, unterscheidet man in Wesentlichen zwei Infektionswege: Die Kontamination der Schleimhäute von Augen, Mund oder Nase durch Spritzer sowie Nadelstichverletzungen, also Stich- und Schnittverletzungen, etwa an kontaminierten Kanülen. Dabei geht es vor allem um eine mögliche Infektion mit Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Viren sowie HIV.
Wie groß das Risiko ist, nach Kontakt mit einem Erreger tatsächlich zu erkranken, hängt von der Art und Menge des jeweiligen Infektionserregers und weiteren Faktoren wie beispielsweise dem Immunstatus und dem Impfstatus der betroffenen Person ab. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge müssen Praxisinhaberinnen und -inhaber ihren Beschäftigten anbieten, sich, soweit möglich, gegen Infektionskrankheiten impfen zu lassen.
Diese Sofortmaßnahmen sollten Sie ergreifen
Hat sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Arztpraxis trotz aller Vorsichtsmaßnahmen an einem möglicherweise kontaminierten Gegenstand verletzt, sollten Praxischefs sowie MFA wissen, dass folgende Sofortmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit einer Infektion minimieren können:
bei Kontamination der Haut: intensive Desinfektion
bei Kontamination von Schleimhäuten oder Auge: intensive Spülung mit dem nächstmöglich Erreichbarem, etwa Wasser oder isotonische Kochsalzlösung
bei Stich- oder Schnittwunden: den Blutfluss fördern, aber nicht drücken, anschließend gut unter fließendem Wasser oder mit steriler Kochsalzlösung ausspülen und/oder desinfizieren oder eine Wundspüllösung verwenden
größere Wunden mit steriler Auflage abdecken
Direkt im Anschluss oder bereits parallel dazu sollten Praxisinhaber den Unfall bewerten (Zeitpunkt, Verletzungsinstrument, Kontamination, Inkorporation, Schutzmaßnahmen) und die Infektionswahrscheinlichkeit klären, also ermitteln, ob der Patient (die sogenannte Indexperson) infiziert ist. Dafür kann eine Hepatitis- und HIV-Serologie gemacht werden. Diese ist aber nur möglich, wenn der Patient in die Untersuchung einwilligt. Der Unfall muss zudem in das Verbandsbuch eingetragen und der Durchgangsarzt informiert werden.
Als Arbeitgeber sollten Praxisinhaber dann den Immunitätsstatus des verletzten Mitarbeitenden erheben. Dafür ist beispielsweise die Prüfung der Impfdokumente oder vorhandener Befunde erforderlich, auch eine Blutentnahme kann erfolgen, um die Immunität zu prüfen. Mit dem Betroffenen sollten anschließend adäquate Maßnahmen für die Erste Hilfe festgelegt werden wie beispielsweise eine HIV-Postexpositionsprophylaxe oder eine Hepatitis-B-Immunisierung. Nach sechs Wochen, zwölf Wochen und sechs Monaten können/sollten je nach Ausgangslage weitere Untersuchungen erfolgen. Die BGW hält dafür das Merkblatt „Abgestimmtes Nachsorgeschema nach Nadelstich-Verletzung“ bereit (https://t1p.de/9raz9).
Um Nadelstichverletzungen vorzubeugen, müssen Praxisinhaberinnen und -inhaber eine Gefährdungsbeurteilung für die jeweiligen Tätigkeitsbereiche erstellen. Sie soll bei Bedarf, mindestens aber alle zwei Jahre, überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Oftmals spielen vermeintlich kleine Aspekte eine wichtige Rolle: Müssen Mitarbeitende unter Zeitdruck arbeiten, erzeugt das Hektik, Unfälle passieren dabei häufiger. Zeitdruck lässt sich in einer Praxis natürlich nicht immer vermeiden, kann aber bereits durch ein gutes Terminmanagement minimiert werden. Ein ruhiger Raum für die Blutentnahme ist ein weiterer wichtiger Schritt, konzentriertes Arbeiten zu fördern. Eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes für die Blutentnahme sowie eine gute Beleuchtung wirken zusätzlich unfallvermeidend.
Praxischefs müssen Stich- oder Schnittverletzungen nur dann der BGW melden, wenn der betroffene Mitarbeitende deshalb mehr als drei Tage arbeitsunfähig krank ist. Kommt es zu einer Infektion, müssen sie aber eine Berufskrankheitenverdachtsmeldung vornehmen. Besteht eine nachgewiesene Infektiosität der Indexperson bezüglich HIV, HBV oder HCV, müssen Nadelstichverletzungen der BGW hingegen unverzüglich gemeldet werden.
So stellen Sie den Schutz vor Nadelstichverletzungen sicher
Wählen Sie Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel, die spitze und scharfe medizinische Instrumente überflüssig machen. Je nach Tätigkeit können beispielsweise nadelfreie Infusionssysteme, Rundkörpernadeln oder Kunststoffkanülen zum Einsatz kommen.
Optimieren Sie die Arbeitsabläufe mit dem Ziel, die Verletzungsgefahr so weit wie möglich auszuschließen.
Führen Sie verletzungsgefährdende Tätigkeiten mit Infektionsgefahr in Ihrer Praxis mit Sicherheitsgeräten durch.
Stimmen Sie die Arbeitsumgebung so auf die Arbeitsabläufe ab, dass Stich- oder Schnittverletzungen vermieden werden (Reduzierung von Hektik, ergonomischer Arbeitsplatz, gute Ausleuchtung).
Achten Sie als Arbeitgeber darauf, dass spitze oder scharfe Instrumente sicher verwendet werden.
Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten und sorgen Sie für genügend Zeit und Ruhe, um bereitgestellte spitze oder scharfe Instrumente sicher anzuwenden und zum Beispiel in geeigneten Abwurfbehältern zu entsorgen.
Das Tragen doppelter Handschuhe bildet einen zusätzlichen Schutz gegen materialbedingte Perforation.
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