Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisverkauf

Vor dem Praxisverkauf steht für Arzt oder Zahnarzt immer das Thema Praxiswertermittlung. Grundsätzlich bestimmt sich der Praxiswert aus der Addition von Substanzwert und ideellem Goodwill. Die Ermittlung des Praxiswertes kann allerdings anhand verschiedener Methoden erfolgen, die zum Teil zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Praxiswertermittlung nur mit Gutachter oder Sachverständigem

Weil Praxisverkäufer und Käufer zudem meist unterschiedliche – und oftmals auch unrealistische – Vorstellungen vom Wert der Praxis haben, braucht es an dieser Stelle einen neutralen Gutachter. Die Praxiswertermittlung erledigt im Idealfall öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Auch ein Steuerberater oder Rechtsanwalt kann als Berater bei der Praxisabgabe hilfreich sein. Letztlich gilt aber, dass der Praxiswert eben derjenige ist, der am Markt tatsächlich erzielbar ist. Und der kann vom Ergebnis der Praxisbewertung doch ziemlich abweichen.

Welche Faktoren bestimmen den Wert der Arztpraxis?

Wenn es um den Wert einer Arztpraxis oder einer Zahnarztpraxis geht, spielen neben dem Umsatz zahlreiche mindernde oder erhöhende Faktoren eine Rolle. Dazu gehören unter anderem:

  • Alter und Ruf der Praxis;
  • Privatanteil und Patientenstruktur;
  • Lage der Praxis;
  • Ansiedlung der Praxis (Gebäudezustand, Etage, Fahrstuhl etc.);
  • Größe und Raumaufteilung der Praxisräumlichkeiten;
  • Laufzeit und Gestaltung des Praxismietvertrages;
  • Verkehrsanbindung;
  • Arztdichte (Konkurrenzsituation, potenzielle Zuweiser);
  • Kooperationsverträge, die übernommen werden können;
  • Parkplätze;
  • Apotheke in der Nähe;
  • Klinikstandorte;
  • Praxisstruktur;
  • Notdienstsituation;
  • Abgabezeitpunkt.

Umsatz ist nicht das Wichtigste beim Praxisverkauf

Je nachdem, wie die Antwort auf die dazugehörigen Fragen ausfällt, schwankt auch der Praxiswert respektive der Preis. Nicht jeder Punkt lässt sich 1:1 in Umsatz umrechnen. Aber es ist nun mal so, dass Patienten Arztpraxen mit ausreichenden Parkplätzen und einer Apotheke in unmittelbarer Nähe besonders schätzen. Für den potenziellen Käufer ist natürlich auch die Konkurrenzsituation wichtig, ebenso wie die Details rund um die Praxisräumlichkeiten.

Käufer und Verkäufer benötigen professionelle Unterstützung durch einen Gutachter, um die Auswirkungen der einzelnen Punkte auf den Praxiswert richtig einzuschätzen. Ein entsprechendes Gutachten in Auftrag zu geben, kann für die Praxisbewertung daher nur empfohlen werden. Das sogenannte Goodwill, also die immateriellen Werte, dürfen bei keiner Methode zur Berechnung des Preises unterschätzt werden.

Nachfolgesuche für die Arztpraxis

Mindestens genauso wichtig ist für den Arzt/Zahnarzt aber natürlich auch die Nachfolgersuche. Was viele Niedergelassene unterschätzen: Sie benötigt ausreichend Zeit! Mit einer Arztpraxis ist es genau wie mit jedem anderen Unternehmen: Der geeignete Kandidat muss Know-how und Geld mitbringen. Und man möchte sein Lebenswerk ja in gute Hände übergeben. Dazu kommt, dass der Praxisinhaber nicht allein entscheidet. Das letzte Wort hat immer der Zulassungsausschuss. Da kann es nicht schaden, nicht nur einen, sondern mehrere geeignete Kandidaten vorzuschlagen.

Der geeignete Zeitpunkt für den Praxisverkauf

Über den geeigneten Abgabezeitpunkt können sowohl persönliche als auch finanzielle Überlegungen entscheiden. Diese Gedanken sollte sich der Praxisinhaber frühzeitig machen:

  • Wie hoch sind die zu erwartenden Bezüge für den bisherigen Praxisinhaber durch das Versorgungswerk?
  • Welche Altersabsicherungen gibt es, ab wann und in welcher Höhe können diese bezogen werden? Schließlich fallen nicht nur die Verpflichtungen der Praxis weg, sondern auch der Umsatz.
  • Bestehen noch Verbindlichkeiten, gegebenenfalls in welcher Höhe, oder sind alle Finanzierungen abgeschlossen? Soweit noch laufende Finanzierungen vorhanden sind, besteht die Möglichkeit des Eintritts in die laufenden Verträge?
  • Wie hoch wird der persönliche Bedarf des bisherigen Praxisinhabers eingeschätzt?
  • Gibt der Markt wirklich her, was die Praxisbewertung ergeben hat? Nicht in jedem Fall ist trotz positivem Gutachten wirklich mit einem (nennenswerten) Verkaufserlös der Praxis zu rechnen!
  • Wie hoch ist die steuerliche Belastung im Falle der Realisierung eines Verkaufserlöses? Zu diesem Thema sollte sich der Arzt frühzeitig mit dem Steuerberater besprechen.

Praxisverkauf in gesperrten Gebieten

Der Praxisverkauf in gesperrten/zulassungsbeschränkten Gebieten stellt alle Beteiligten vor zusätzliche Herausforderungen. Hier reicht es nicht aus, eine Praxiswertermittlung durchzuführen und sich dann auf die Suche nach dem geeigneten Käufer zu machen. In zulassungsbeschränkten Gebieten muss bei Beendigung der Zulassung und wenn die Praxis von einem Nachfolger fortgeführt werden soll, der Vertragsarztsitz auf Antrag des ausscheidenden Arztes in einem Verfahren ausgeschrieben werden. Hierfür sollten mindestens sechs bis acht Monate eingeplant werden. Das Verfahren läuft in der Regel so ab:

  • Verzicht auf die Zulassung unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Praxisaufnahme des rechtskräftig zugelassenen Praxisnachfolgers;
  • Ausschreibung durch KV und Eingang von Bewerbungen bei ihr;
  • Bekanntgabe der Bewerber an den Abgeber und spiegelbildlich des Abgebers an die Bewerber;
  • Abgeber muss mit allen Bewerbern verhandeln, Kaufpreis entscheidet nicht über die Zulassung;
  • Auswahlverfahren durch den Zulassungsausschuss, nicht durch den Abgeber.

Übergabe der Arztpraxis an den Käufer

Praxisverkauf an den Nachfolger: Bei der Übergabe an den Nachfolger gilt es folgende Punkte zu beachten:

  • Das vorhandene Personal muss vom Nachfolger übernommen werden, da dieser im Regelfall in bestehende Arbeitsverträge einsteigt. Hier gelten die gleichen Regeln wie in jedem anderen Unternehmen.
  • Kann/will der Nachfolger den Praxismietvertrag übernehmen?
  • Gegebenenfalls rechtzeitige Kündigung des Mietvertrages;
  • Telefonanschluss, gegebenenfalls Übernahme der bisherigen Telefonnummer durch Erwerber mit Telefondienstleister abstimmen;
  • Übernahme von Leasingverträgen;
  • Bestehen sonstige laufende Verträge, die gekündigt werden müssen?
  • Werden alle Einrichtungsgegenstände veräußert? Gegebenenfalls private Gegenstände, etwa Kunstgegenstände vom Verkauf ausnehmen. Achten Sie darauf, dass diese bei der Ermittlung des Wertes nicht mitberechnet werden!
  • Sollen die Patienten im Vorfeld informiert werden, wenn ja, wann und in welcher Form?
  • Steht der Abgeber als Vertreter weiterhin zur Verfügung?
  • Anpassung oder Kündigung bestehender, nicht mehr erforderlicher Versicherungen unter Beachtung der Kündigungsfristen;
  • Übergabe der Patientenkartei unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und Bestimmungen des Datenschutzes an den Nachfolger.

Bei einem Verkauf der Praxis stehen neben den bestehenden steuerlichen Freibeträgen, die unter gewissen Voraussetzungen geltend gemacht werden können, bezüglich des Verkaufserlöses weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Praxisverkauf sollte daher nicht unter Zeitdruck und unbedingt in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater geplant werden. Empfehlenswert ist es zudem, eine Annonce in einer Praxisbörse aufzugeben.

Wie funktioniert eine Praxisauflösung?

Gibt es keinen Nachfolger und muss die Praxis deshalb abgewickelt werden. Hierbei muss auf diese Punkte geachtet werden:

  • Aufbewahrung der Patientenkartei unter Beachtung der Archivierungspflichten (zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungspflicht besteht);
  • Gegebenenfalls Übergabe der Patientenkartei (Verkauf/Schenkung) an Kollegen gleicher Fachrichtung unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und Einhaltung von Bestimmungen des Datenschutzes;
  • Kündigungsfristen im Mietvertrag bedenken;
  • Verkauf und – soweit dies nicht möglich ist – Entsorgung der Geräte und Praxiseinrichtung organisieren;
  • Rückgabe der Kassenarztzulassung an KV (Kündigungsfristen beachten).

Wichtig: Obwohl das schon sehr viele Punkte sind, ist das nur ein grober Überblick dessen, was man bei einem Praxisverkauf wirklich beachten muss. Wer kein Geld verlieren will, sollte deshalb unbedingt einen Experten, am besten einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, in die Abwicklung einbeziehen.

Praxisverkauf kurz gefasst – Checkliste

  • Praxiswertermittlung durch Gutachter oder Sachverständige durchführen lassen
  • Faktoren, die den Praxiswert beeinflussen (Alter, Ruf, Privatanteil, Lage, Größe, etc.) beachten
  • Professionelle Unterstützung bei der Nachfolgersuche holen
  • Berücksichtigung persönlicher und finanzieller Überlegungen für den richtigen Verkaufszeitpunkt: Stichwort Steuer
  • Besondere Herausforderungen bei Praxisverkauf in gesperrten Gebieten beachten
  • Juristische und steuerliche Fallen bei der Übergabe der Praxis an den Nachfolger beachten
  • Praxisauflösung: Patientenkartei, Mietvertrag, Geräte, Kündigngsfristen berücksichtigen
  • Annonce in Praxisbörse empfehlenswert
  • Experten für eine professionelle Abwicklung einbeziehen, Steuerberater oder Rechtsanwalt