Sozialrecht
Nach der Praxisabgabe angestellt: Wann gilt für Ärzte die gesetzliche Rentenversicherungspflicht?
Nach der Praxisabgabe arbeiten einige Ärztinnen und Ärzte in ihrer alten oder einer anderen Praxis als Angestellte weiter. Als Unselbstständige sind sie aber gesetzlich rentenversicherungspflichtig – was wenig attraktiv ist im Vergleich zum Ärzteversorgungswerk. Welchen Ausweg es für sie gibt.
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