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Klinik

Laut der aktuellen WIdO-Analyse sind als Folge der Einführung der sogenannten Hybrid-DRGs im vergangenen Jahr 17% mehr Behandlungsfälle abgerechnet worden als im Vorjahr, was zu einem inflationsbereinigten Ausgabenanstieg von 14 % für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geführt hat. Das WIdO rechnet für das Jahr 2025 insgesamt mit erhebliche Mehrausgaben in Höhe von etwa 360 Millionen Euro.

Die auf Basis der Hybrid-DRGs abgerechneten Leistungen sind allerdings nicht neu hinzugekommen. Es handelt sich um die gleichen Leistungen, die bislang schon von Krankenhäusern und Vertragsärztinnen und -ärzten erbracht wurden. Sie wurden allerdings anders abgerechnet – entweder stationär als Fallpauschale oder ambulant am Krankenhaus und im vertragsärztlichen Bereich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Für die aktuelle Auswirkungsanalyse hat das WIdO daher zunächst ermittelt, wie die Hybrid-DRG-Leistungen in der Vergangenheit abgerechnet worden sind und welche Preise dafür gezahlt wurden. Auf Basis dieses „Warenkorbs“ von Leistungen sind im nächsten Schritt die Preis-, Mengen- und Ausgabeneffekte der Hybrid-DRGs ermittelt worden. Der Vergleich der Hybrid-DRG-Leistungen des Jahres 2025 mit denen des Vorjahres zeigt für die Gesamt-GKV einen um die Inflation bereinigten Ausgabenanstieg in Höhe von 14 Prozent (plus 360 Millionen Euro).

Fallzahlen im vertragsärztlichen Bereich stärker gestiegen als im Krankenhaus

Der Auswertung zufolge wird der Ausgabenanstieg vor allem durch Preis- und Mengeneffekte verursacht. Diese sind durch die Mischkalkulation der Hybrid-DRGs aus ehemals stationärer und ambulanter Vergütung bedingt. Diese Mischung führt laut Analyse dazu, dass die Vergütung je Fall im vertragsärztlichen Bereich deutlich ansteigt. In der Folge sei vor allem im vertragsärztlichen Bereich eine bisher ungebremste Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen. So stiegen die Fallzahlen bei den Vertragsärztinnen und -ärzten für die betrachteten Leistungen im Vergleich der Jahre 2024 und 2025 um 65 Prozent (von rund 219.000 auf 363.000 Fälle). In den Krankenhäusern war im gleichen Zeitraum eine Zunahme der Fälle um 6 Prozent zu verzeichnen (von rund 932.000 auf 986.000 Fälle).

Weiterer Mengen- und Ausgabenanstieg im ersten Quartal 2026

Ein Ausblick auf die Ergebnisse des aktuellen Jahres, in dem eine erneute Ausweitung des Hybrid-DRG-Katalogs erfolgt ist, deutet auf weitere Ausgaben- und Mengeneffekte hin. Ein Vergleich des ersten Quartals 2026 mit dem Vorjahresquartal zeigt einen erneuten Mengenanstieg von 5 Prozent und eine inflationsbereinigte Ausgabensteigerung von 7 Prozent (plus 160 Millionen Euro). Wenn sich die Folgequartale analog zum ersten Quartal entwickeln, sind bis Ende des Jahres 2026 Mehrausgaben von ca. 640 Millionen Euro zu erwarten.

Hintergrund

Hybrid-DRGs sollten Ambulantisierung beschleunigen

Mit der Einführung der Hybrid-DRGs gemäß § 115f SGB V wollte der Gesetzgeber die im internationalen Vergleich nur langsam voranschreitende Ambulantisierung von traditionell im Krankenhaus erbrachten Leistungen fördern und Wirtschaftlichkeitsreserven heben. Um den Rückstand bei der Ambulantisierung in Deutschland zu reduzieren, wurden im Jahr 2024 erstmals Leistungsbereiche festgelegt, für die Krankenhäuser und Vertragsärzte einheitliche sektorenunabhängige Fallpauschalen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung von Leistenbrüchen, die Entfernung von Harnleitersteinen oder die operative Versteifung von Zehengelenken. Mit den Erweiterungen des Katalogs in den Jahren 2025 und 2026 umfasst das Regelwerk mittlerweile 69 Hybrid-DRGs. Damit wurde der Anwendungsbereich deutlich erweitert. Der Katalog umfasst nun auch komplexere Leistungsbereiche, bei denen sowohl Mengeneffekte als auch qualitative Aspekte der Versorgung besonders relevant sind.

Quelle:

Robert Messerle, Corinna Hentschker, Matthias Maneck, Stephan Zähres, David Scheller-Kreinsen: Hybrid-DRGs im Fokus. Ausgaben- und Mengenentwicklung sowie Qualitätsaspekte im zweiten Jahr der Umsetzung. WIdO e-Paper 15 (2026). DOI: https://doi.org/10.4126/FRL01-006529344

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