Honorare
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Zahlungsanspruch trotz formnichtiger Vereinbarung über Eigenanteil
Die rechtliche Stellung der Zahnärzte gegenüber ihren Patienten wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 3.11.2016 (Az.: III ZR 286/15) gestärkt. Trotz formnichtiger Vereinbarung zwischen Zahnärztin und Patientin über einen Eigenanteil sprachen die Richter der klagenden Zahnärztin einen Anspruch auf Zahlung des Eigenanteils gegen ihre Patientin zu.
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