Gynäkologie
Künstliche Befruchtung: Keine Kostenübernahme bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Krankenkassen sind bei unerfülltem Kinderwunsch verpflichtet, die Kosten für eine künstliche Befruchtung zu übernehmen. Dies gilt allerdings nur für klassische Ehen. Gleichgeschlechtliche Paare erfüllen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme laut Bundessozialgericht hingegen nicht.
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