Sozialrecht
Vorsicht vor Scheinselbständigkeit bei Honorartätigkeit in Corona-Impfzentren
Der Bundesverband der Honorarärzte warnt: Auch bei einer ärztlichen Tätigkeit für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) oder öffentliche sowie freie Träger eines Corona-Impfzentrums ist die sog. „Scheinselbständigkeit“ keineswegs ausgeschlossen.
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