Steuern
Heilbehandlungen: Neues Urteil zur Steuerbefreiung von Ärzten
Nach dem § 4 Nr. 14 UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin von der Umsatzsteuer befreit. Ob das jedoch auch für alle Bereitschafts- und Notdienste gilt? Ja, auch Leistungen die ein Arzt im Rahmen eines Notdienstes erbringt, sind umsatzsteuerfrei, so das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).
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